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BGH, 29.10.1959 - 2 StR 446/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 07.06.1926 - II 342/26
Zur Frage der Ausübung des Gewahrsams an räumlich entfernten Gegenständen.
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - 2 StR 446/59
Es muß so beschaffen sein, daß der Verwirklichung des Herrschaftswillens des Herrn zur unmittelbaren Einwirkung keine Hindernisse entgegenstehen (RGSt 60, 271, 272). - RG, 18.12.1917 - V 678/17
Hindert beim Warenhausdiebstahl der Umstand, daß der Dieb die Räume des …
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - 2 StR 446/59
Dabei ist zu beachten, daß der Gewahrsam an einer Sache nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil sie sich nicht im unmittelbaren räumlichen Bereich ihres Herrn befindet und weil dieser einer gewissen Zeit bedarf, um seinen Herrschaftswillen auszuüben, daß aber andererseits eine Sache der Herrschaft des Berechtigten entzogen sein kann, obwohl sie sich noch in seinem räumlichen Bereich befindet (RGSt 52, 75).